Förderungen für Blockheizkraftwerke

Förderungen für MEPHISTO BHKW

Hier finden Sie Hinweise zu Förderprogrammen die für MEPHISTO Blockheizkraftwerke greifen.

Förderung

Beschreibung

Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz

Die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes wurde am 06. Juni 2008 im deutschen Bundestag beschlossen und tritt ab dem 01. Januar 2009 in Kraft. Sie bezieht sich auf den Neubau und die Modernisierung von KWK-Anlagen ohne Größenbegrenzung (bisher Neubau nur bis 2 MW).

Die Novellierung bedeutet eine deutliche wirtschaftliche Verbesserung für kleinere Blockheizkraftwerke bis 50 kW elektrischer Leistung gegenüber der bisherigen Regelung.

Zusammenfassung novelliertes Gesetz:

Die Vergütung setzt sich aus drei Komponenten zusammen.

  • KWK-Zuschlag: Der Zuschlag wird für den gesamten erzeugten KWK-Strom gezahlt (nicht wie bisher nur auf den, in ein öffentliches Netz eingespeisten Strom). Für jede eingespeiste oder selbstverbrauchte kWh Strom bekommt der Betreiber 10 Jahre lang einen Zuschlag von 5,11 ct.
  • Üblicher Preis: Jedes Quartal wird der übli­che Preis für die kWh Strom anhand des Baseloadpreises der Strombörse EEX neu ermittelt und vergütet. Zum Beispiel 6,55 ct im zweiten Quartal 2008.
  • Vermiedene Netznutzungskosten: Je nach Energieversorger wird ein Betrag für die kWh eingespeisten Strom vergütet. Bei den Stadtwerken Bochum zum Beispiel 0,78 ct.

Weitere Informationen finden sie im Internet unter: www.kwkg-novelle.de

regionale Förderungen

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